| Aktuell (ab 1999) | vor 1999 | Alter | Fahrzeuge | Einschluß |
| A (begrenzt) | 1a | 18 | Motorisierte Zweiräder bis maximal 25 kW | 25 kW |
| A (unbegrenzt) Stufenzugang (1) | 1 | 20 | Motorisierte Zweiräder ohne Limitierung | 25 kW |
| A (unbegrenzt) Direkter Zugang | 1 | 25 | Motorisierte Zweiräder ohne Limitierung | |
| A1 | 1b | 16-18 | Maximal 125 ccm, maximal 11 kW, maximal 80 km/h (2) | |
| M | 4 | 16 | Maximal 50 ccm, 45/50 km/h |
(1) nur für Personen, die 2 Jahre lang im Besitz des Führerscheins Klasse A (begrenzt) bzw. der Klasse 1A sind
(2) mit Führerschein Klasse 3 oder Klasse 4 (vor 01.04.1980) auch ohne Tempobegrenzung
Mit dem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse M fahren, wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 01. April 1980 gemacht haben, auch Fahrzeuge der Klasse A1 (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung). Mit dem Führerschein der Klasse 4 dürfen Sie weiterhin 50er mit 50km/h fahren. Wenn Sie Ihren Vierer vor dem 01. April 1980 gemacht haben, auch Fahrzeuge der Klasse A1 (ohne Tempobegrenzung).
Für Fahrer die beim Erwerb der Klasse A jünger als 25 Jahre sind, ist die Fahrerlaubnis zunächst auf Zweiräder bis maximal 25 kW beschränkt. Erst nach verstreichen einer zweijährigen Frist dürfen auch stärker motorisierte Zweiräder gefahren werden.